Hallo, angenommen A. hat ein Gewerbe angemeldet und errichtet eine Photovoltaikanlage. Die Vorsteuer aus der Investition der Anlage meldet er an und reicht entsprechende Belege beim Finanzamt ein. Bis zu welchem Zeitpunkt muss das Finanzamt A. berechtigte Vorsteuerbeträge erstatten? Gruà Perri


